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Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher fällt (vorerst) aus!
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD war eine Senkung der Stromsteuer vorgesehen. Diese sollte auf den von der EU geforderten Mindestwert von 0,05 für betrieblichen Strom bzw. von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für nicht-betrieblichen Strom [Alternative: auf den jeweiligen von der EU für betrieblichen und nicht-betrieblichen Strom geforderten Mindestwert] gesenkt werden, um Unternehmen und Verbraucher zu entlasten.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat nun im Entwurf für die Bundeshaushalte 2025 und 2026 keine Senkung der Stromsteuer eingeplant. Lediglich die seit November 2023 geltende, temporäre Senkung der Stromsteuer auf dieses Maß für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie die Land- und Forstwirtschaft sollen „verstetigt“ werden – also von temporär zu permanent umgewandelt werden.
Derzeit bleibt abzuwarten, ob es doch noch zu einer Ausweitung der Senkung der Stromsteuer kommt, da sich breiter Unmut aus Politik und Verbänden gegen das Ausbleiben der angekündigten Senkung breit macht.
Auf Antrag wird die Stromsteuer in Höhe von 20,00 Euro je Megawattstunde (MWh) für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom nach Maßgabe des § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirte entlastet. Der Antrag für 2024 kann noch bis zum 31.12.2025 übermittelt werden.
Für vor dem 01.01.2024 entnommenen Strom betrug der Entlastungssatz 5,13 Euro für eine MWh.
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